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141.667,75 EUR1
Gesamtpreis inkl. NoVA und inkl. MwSt.
Neuwagen

Fahrzeug Details

Motor
Plug-In-Hyb. Benzin
Max 250 kW (340 PS) | 3,0 l
Kraftstoffverbrauch
4,4 l/100km
Elektrische Reichweite
75 km
Antrieb
Allrad
Getriebe
Tiptronic 8 Gang
CO₂-Emission
99 g/km
Außenfarbe
Mythosschwarz Metallic
Innenfarbe
schwarz / rot
Sitzbezug
Leder
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Q8 e-hybrid quattro 360 kW
Vorführwagen
Plug-In-Hyb. Benzin
340 PS / 250 kW
Allrad Tiptronic 8 Gang
4-türig
Mythosschwarz Metallic
Verfügbar beiBirngruber Tulln
140.951,74 EUR1Finanzierung durch Porsche Bank verfügbar
CO₂-Emissionen kombiniert: 101 g/kmKraftstoffverbrauch kombiniert: 4,4 l/100km
Detailansicht
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Q8 e-hybrid quattro 360 kW
Vorführwagen
Plug-In-Hyb. Benzin
340 PS / 250 kW
Allrad Tiptronic 8 Gang
4-türig
Mythosschwarz Metallic
Verfügbar beiPorsche Alpenstraße
143.528,93 EUR1Finanzierung durch Porsche Bank verfügbar
CO₂-Emissionen kombiniert: 100 g/kmKraftstoffverbrauch kombiniert: 4,4 l/100km
Detailansicht

Verbrauchs- und CO₂-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/service-und-zubehoer/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO₂- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO₂- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO₂- und Verbrauchswerte nicht den CO₂- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO₂- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO₂-Emissionen ergeben.

NoVA-Regelung ab 01.01.2026

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂-Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
  • Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.
  • Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.


NoVA-Übergangsregelung 2026/2027

Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelasseneFahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden.


NoVA-Regelung ab 01.01.2027

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂-Wert werden 88 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
  • Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.
  • Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.

Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.

Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km.

Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 01.05.2026


  1. Unverbindlich empfohlener, nicht kartellierter Richtpreis
  2. Unverbindlich empfohlener, nicht kartellierter Angebotspreis
  3. Unverbindlich empfohlener, nicht kartellierter Online-Angebotspreis
  4. Mehr Information zum Finanzierungsangebot auf der Detailseite
  5. Individueller nicht kartellierter Händlerpreis