





Verbrauchs- und CO₂-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/service-und-zubehoer/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO₂- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO₂- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO₂- und Verbrauchswerte nicht den CO₂- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO₂- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO₂-Emissionen ergeben.
NoVA-Regelung ab 01.01.2026
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
NoVA-Übergangsregelung 2026/2027
Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelasseneFahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden.
NoVA-Regelung ab 01.01.2027
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.
Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km.
Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 01.05.2026















































MOON, die Elektromobilitätsmarke der Porsche Holding, bietet integrierte Lösungen rund um Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Privathaushalte. Von Flotten über Handel und Logistik bis hin zum privaten Zuhause umfasst das Angebot passende Ladelösungen für unterschiedliche Anforderungen. Mit einem Netzwerk von über 320 Partnerbetrieben in Österreich der Marken VW, Audi, SEAT, Škoda, Porsche, VW Nutzfahrzeuge und CUPRA unterstützt MOON beim Ausbau von Ladeinfrastruktur und beim Umstieg auf elektrische Mobilität - markenunabhängig!
Zubehörpreise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. 20% MwSt. und erforderlichenfalls Normverbrauchsabgabe (NoVA)¹, gültig bis auf Widerruf. Bitte beachten Sie, dass Kosten für eine eventuell anfallende Montage und Montagematerial im Preis nicht inbegriffen sind. Aufgrund ausstattungs- oder motorspezifischer Einschränkungen ist die Montage der gewünschten Zubehörprodukte beim gewählten Fahrzeugmodell eventuell nicht möglich.
Abbildungen können weiteres ev. erforderliches Zubehör oder nur für Fotozwecke eingesetzte Dekomaterialien zeigen.





















































