Audi A6 Avant quattro TDI 150 kWZertifizierter Gebrauchtwagen|Angebot vom 23.10.2026|Porsche Graz-Liebenau| 57.950,- EUR |
Audi A6 Avant quattro TDI 150 kW Listenneupreis: 57.950,- EUR ![]() Motor Diesel(mild) Hybrid | 150 kW (204 PS) | 2,0 l Kraftstoffverbrauch NaN,N l/100km Antrieb Allrad Getriebe S tronic 7 Gang CO₂-Emissionen 140 g/km Außenfarbe schwarz - metallic Mehrausstattung Auf Anfrage.Ausstattung Auf Anfrage.Technische Daten Motor Diesel(mild) Hybrid Höchste Leistung des Verbrennungsmotors (Systemleistung) 150 kW (204 PS) Hubraum 1968 ccm Getriebe S tronic 7 Gang Antrieb Allrad Anzahl der Türen 5 Anzahl der Sitze 5 Zulässiges Gesamtgewicht 2.625 kg Kraftstoffverbrauch kombiniert (undefined) - Kohlendioxid-Emission (CO₂) kombiniert 140 g/km Stickoxid-Emission 0 g/km Händler Porsche Graz-Liebenau 4.73 Ferdinand-Porsche-Platz 1, 8041 Graz-Liebenau +43 505 91140 autostadt@porsche.co.at https://www.porscheinterauto.at Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inklusive 20% MwSt & NoVA, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung sowie des Serienumfangs, der technische Daten, Verbrauchs- und Emmissionswerten, der Preise sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss das Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges. Verbrauchs- und CO2-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/kundenbereich/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO2- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO2- und Verbrauchswerte nicht den CO2- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO2- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben. NoVA-Regelung ab 01.01.2026 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
NoVA-Übergangsregelung 2026/2027 Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelasseneFahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden. NoVA-Regelung ab 01.01.2027 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu. Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km. Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 01.05.2026 |