A8 50 TDI quattroZertifizierter Gebrauchtwagen|Angebot vom 26.05.2026|Josef Kamper GmbH| 119.900,- EUR |
A8 50 TDI quattro Listenneupreis: 119.900,- EUR ![]() Motor Diesel(mild) Hybrid | 210 kW (286 PS) | 3,0 l Kraftstoffverbrauch 7,4 l/100km Antrieb Allrad Getriebe Tiptronic 8 Gang CO₂-Emissionen 195 g/km Außenfarbe mythosschwarz metallic Mehrausstattung Räder "10-Y-Speichen-Evo" 9,0Jx21 6.167,34 EUR Fondsitz-Paket Einzelsitze (2+1 Sitze) 4.815,15 EUR Nachtsichtassistent 3.226,08 EUR Fondsitz-Paket Einzelsitze (2+1 Sitze) 3.141,48 EUR HD Matrix LED-Scheinwerfer 2.635,29 EUR Audi Garantie 5 Jahre 100.000 KM 2.594,40 EUR Assistenzpaket plus mit Remote 2.409,69 EUR Standheizung/-lüftung mit Fernbedienung 2.291,25 EUR Sitzbelüftung und Massage vorne 2.241,90 EUR Digitaler TV-Empfang 2.102,31 EUR Head-up Display 1.948,62 EUR Komfortklimaautomatik 4-Zonen 1.737,12 EUR Bang & Olufsen Premium Sound System 1.682,13 EUR Akustikverglasung 967,26 EUR Servoschließung für die Türen 953,16 EUR Chrom-Exterieurpaket 827,67 EUR Audi Application Store und Smartphone- 799,47 EUR Privacy-Verglasung 686,67 EUR Obere Dekoreinlagen in Holz Eukalyptus 645,78 EUR Zentrale Bedieneinheit mit Fernbedienung 492,09 EUR Audi phone box im Fond ohne Wireless 492,09 EUR Bremssättel schwarz lackiert 420,18 EUR Matrix LED-Leseleuchten 351,09 EUR Doppelspeichen-Lederlenkrad 335,58 EUR Bedientasten schwarz glänzend mit 335,58 EUR Reserverad platzsparend 280,59 EUR USB-Schnittstellen mit Ladefunktion im 211,50 EUR Audi virtual cockpit plus 211,50 EUR Verpflichtende Erstzulassung 31.08.2025 0,- EUR Unternehmerbonus 16 % 0,- EUR Bordwerkzeug und Wagenheber 0,- EUR Ausnahmeregelung ab 01.01.2026 0,- EUR Ausnahmeregelung ab 01.09.2025 0,- EUR Entfall Modellbezeichnung 0,- EUR Verpflichtende Erstzulassung 30.06.2026 0,- EUR Steuerung Audi Exklusiv 0,- EUR Verpflichtende Erstzulassung 31.12.2025 0,- EUR Ausstattung Auf Anfrage.Technische Daten Motor Diesel(mild) Hybrid Höchste Leistung des Verbrennungsmotors (Systemleistung) 210 kW (286 PS) Hubraum 2967 ccm Getriebe Tiptronic 8 Gang Antrieb Allrad Anzahl der Türen 4 Anzahl der Sitze 5 Zulässiges Gesamtgewicht 2.710 kg Kraftstoffverbrauch kombiniert (undefined) 7,40 l/100km Kohlendioxid-Emission (CO₂) kombiniert 195 g/km Stickoxid-Emission 0,0193 g/km Händler Josef Kamper GmbH 4.88 Josef Kamper Straße 1, 7100 Neusiedl/See +43 2167 8100-0 kamper-neusiedl@autohaus-kamper.at https://www.autohaus-kamper.at Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inklusive 20% MwSt & NoVA, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung sowie des Serienumfangs, der technische Daten, Verbrauchs- und Emmissionswerten, der Preise sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss das Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges. Verbrauchs- und CO2-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/kundenbereich/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO2- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO2- und Verbrauchswerte nicht den CO2- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO2- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben. NoVA-Regelung ab 01.01.2025 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂Wert werden 94 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. NoVA-Übergangsregelung 2025/2026 Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2026 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage angewendet werden. NoVA-Regelung ab 01.01.2026 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu. Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km. Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 26.07.2025 |