A8 50 TDI quattroZertifizierter Gebrauchtwagen|Angebot vom 26.05.2026|Josef Kamper GmbH|
119.900,-‍ EUR
A8 50 TDI quattro
Listenneupreis:
119.900,-‍ EUR
Motor
Diesel(mild) Hybrid | 210 kW (286 PS) | 3,0 l
Kraftstoffverbrauch
7,4 l/100km
Antrieb
Allrad
Getriebe
Tiptronic 8 Gang
CO₂-Emissionen
195 g/km
Außenfarbe
mythosschwarz metallic
Mehrausstattung
Räder "10-Y-Speichen-Evo" 9,0Jx21
6.167,34 EUR
Fondsitz-Paket Einzelsitze (2+1 Sitze)
4.815,15 EUR
Nachtsichtassistent
3.226,08 EUR
Fondsitz-Paket Einzelsitze (2+1 Sitze)
3.141,48 EUR
HD Matrix LED-Scheinwerfer
2.635,29 EUR
Audi Garantie 5 Jahre 100.000 KM
2.594,40 EUR
Assistenzpaket plus mit Remote
2.409,69 EUR
Standheizung/-lüftung mit Fernbedienung
2.291,25 EUR
Sitzbelüftung und Massage vorne
2.241,90 EUR
Digitaler TV-Empfang
2.102,31 EUR
Head-up Display
1.948,62 EUR
Komfortklimaautomatik 4-Zonen
1.737,12 EUR
Bang & Olufsen Premium Sound System
1.682,13 EUR
Akustikverglasung
967,26 EUR
Servoschließung für die Türen
953,16 EUR
Chrom-Exterieurpaket
827,67 EUR
Audi Application Store und Smartphone-
799,47 EUR
Privacy-Verglasung
686,67 EUR
Obere Dekoreinlagen in Holz Eukalyptus
645,78 EUR
Zentrale Bedieneinheit mit Fernbedienung
492,09 EUR
Audi phone box im Fond ohne Wireless
492,09 EUR
Bremssättel schwarz lackiert
420,18 EUR
Matrix LED-Leseleuchten
351,09 EUR
Doppelspeichen-Lederlenkrad
335,58 EUR
Bedientasten schwarz glänzend mit
335,58 EUR
Reserverad platzsparend
280,59 EUR
USB-Schnittstellen mit Ladefunktion im
211,50 EUR
Audi virtual cockpit plus
211,50 EUR
Verpflichtende Erstzulassung 31.08.2025
0,-‍ EUR
Unternehmerbonus 16 %
0,-‍ EUR
Bordwerkzeug und Wagenheber
0,-‍ EUR
Ausnahmeregelung ab 01.01.2026
0,-‍ EUR
Ausnahmeregelung ab 01.09.2025
0,-‍ EUR
Entfall Modellbezeichnung
0,-‍ EUR
Verpflichtende Erstzulassung 30.06.2026
0,-‍ EUR
Steuerung Audi Exklusiv
0,-‍ EUR
Verpflichtende Erstzulassung 31.12.2025
0,-‍ EUR
Ausstattung
Auf Anfrage.
Technische Daten
Motor
Diesel(mild) Hybrid
Höchste Leistung des Verbrennungsmotors (Systemleistung)
210 kW (286 PS)
Hubraum
2967 ccm
Getriebe
Tiptronic 8 Gang
Antrieb
Allrad
Anzahl der Türen
4
Anzahl der Sitze
5
Zulässiges Gesamtgewicht
2.710 kg
Kraftstoffverbrauch kombiniert (undefined)
7,40 l/100km
Kohlendioxid-Emission (CO₂) kombiniert
195 g/km
Stickoxid-Emission
0,0193 g/km
Händler
Josef Kamper GmbH
4.88
243 Bewertungen
Josef Kamper Straße 1, 7100 Neusiedl/See
+43 2167 8100-0
kamper-neusiedl@autohaus-kamper.at
https://www.autohaus-kamper.at

Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inklusive 20% MwSt & NoVA, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung sowie des Serienumfangs, der technische Daten, Verbrauchs- und Emmissionswerten, der Preise sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind.

Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss das Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges.

Verbrauchs- und CO2-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/kundenbereich/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO2- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO2- und Verbrauchswerte nicht den CO2- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO2- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben.

NoVA-Regelung ab 01.01.2025

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

· Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂Wert werden 94 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.

· Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.

· Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.


NoVA-Übergangsregelung 2025/2026

Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2026 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage angewendet werden.


NoVA-Regelung ab 01.01.2026

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

· Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO₂-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO₂Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.

· Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO₂-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO₂-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO₂/km.

· Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.

Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.

Der maßgebliche CO₂-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO₂-Emissionen in g/km.

Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Audi Partner. Er berät Sie gerne. Stand: 26.07.2025


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